1. Der Empfehler und der geworbene Neukunde müssen volljährig sein.
2. Der geworbene Neukunde hatte in den letzten 12 Monaten keine Geschäftsverbindung zur Bank.
3. Mitarbeiter der Bank und der Verbundunternehmen sowie deren Familienangehörige sind als Werber und Geworbene ausgeschlossen.
4. Prämienwirksam sind alle Vertragsabschlüsse zwischen dem Geworbenen und der Bank, die im Rahmen des Hausbankmodells als Baustein zählen.
Ausgenommen sind die Bausteine „VR BankingApp“ und „Banking-Software“, falls der Kunde diese Vertriebswege zur ausschließlichen Verwaltung anderer Konten und Verträge (als Rolle des Vollmachtnehmers) nutzt.
5. Es erfolgt keine Barauszahlung.
6. Nachträglich eingehende Empfehlungen werden nicht angenommen.
7. Die Angaben der empfehlenden Person sind bei uns bereits gespeichert (Kontoeröffnung) und werden zur Zuordnung des Kunden genutzt.
8. Die Angaben und Daten der empfohlenen Person werden ausschließlich im Rahmen des Empfehlungsmanagements zur Kontaktaufnahme verwendet.
9. Bei Kontaktaufnahme zur empfohlenen Person wird der Person nach Art 13, 14 und 15 DSGVO mitgeteilt, woher wir die Daten erlangt haben.